Presserklärung
Am heutigen Tag, den 06.11.
2009, stelle ich mein unbefristetes Fasten ein, dass ich am 30. Oktober 2009
begonnen habe. Es war ein Protest gegen das Verhalten des Entschädigungsamtes
Berlin bezüglich der nicht erfolgten Krankenversorgung nach dem BEG und dem
Umgang der Behörde mit allen anderen Anspruchsberechtigten.
Ich beende mein Fasten, weil
die Berliner Behörden jetzt die Zahlung der seit Jahren ausstehenden Rechnungen
und die Heilversorgung der aus Verfolgung resultierenden Leiden zugesagt haben.
Ebenso zahlen sie einen symbolischen Betrag für den entstandenen Schaden durch
die jahrelang nicht erfolgten Hinweise auf Ansprüche nach dem
Bundesentschädigungsgesetz.
Der Zentralrat der Juden in
Deutschland wird nunmehr mit allen zuständigen Behörden des Bundes und der
Bundesländer Gespräche aufnehmen, um zu eine Regelung zu erreichen, die
gewährleistet, dass die noch Überlebenden über ihre Ansprüche nach dem §141a BEG
regelmäßig informiert werden.
Köln den 6. November 2009
Peter Finkelgruen
____________________________________________________________________
Danksagung
Wie Sie aus der beiliegenden
Presseerklärung ersehen können, breche ich heute mein unbefristetes Fasten ab.
Auch die vorgesehene Pressekonferenz am Stelenfeld in Berlin am 09. November
2009 sage ich hiermit ab.
Die Berliner Behörden haben
sich gestern bereit erklärt
-
die noch ausstehenden
Rechnungen, die im Zusammenhang mit meiner verfolgungsbedingten
Herzerkrankung entstanden waren, zu erstatten,
-
das Heilverfahren für
diese Erkrankung zu gewährleisten
-
und einen symbolischen
Betrag für den entstandenen Schaden als Folge der unterlassenen notwenigen
Information über alle Ansprüche nach den Heilverfahrensgesetzen und
Richtlinien zu zahlen.
Meine Aktion war erfolgreich.
Ich bedauere jedoch, dass es derartiger Aktionen bedarf, um die Behörden zu
einem gesetzkonformen, richtigem und anständigem Verfahren zu bewegen.
Besonders befriedigt bin ich,
dass nach dieser Aktion auch der Zentralrat der Juden in Deutschland in
Gesprächen mit Vertretern des Bundes und der Länder darauf drängen wird, dass
die noch wenigen Überlebenden über ihre eventuellen Ansprüche im Rahmen des
Heilverfahrens nach §141a ff mindestens so laufend informiert werden wie von
ihnen jährlich verlangt wird, im Gegensatz zu allen anderen Rentnern in
Deutschland zu belegen, dass sie noch leben.
Ich bin überzeugt, dass diese
Aktion nicht zu einem erfolgreichen Ende geführt hätte ohne das mediale Echo,
die Empörung in der Öffentlichkeit und die Eingaben, die von zahlreichen
Menschen und Organisationen an den Berliner Senat gerichtet wurden. Ihnen allen
gilt mein Dank.
Köln den 06. Nov. 2009
Peter Finkelgruen
|